Mit dem Beschluss der Zivilschutzzentrale der Republik Kroatien über die Ergänzung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatienwurde wie folgt beschlossen.
Es wurden die Mitgliedsländer der Europäischen Union festgelegt (Tschechische Republik, Ungarn, Republik Österreich, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Polen, Republik Slowenien, Bundesrepublik Deutschland und Slowakische Republik), deren Staatsbürger wegen der zufriedenstellenden epidemiologischen Lage bei der Einreise in die Republik Kroatien keinen besonderen Einreisegrund nachweisen müssen (geschäftlich, wirtschaftlich, touristisch usw.), sondern unter den gleichen Bedingungen einreisen können wie vor dem Ausbruch von COVID-19, jedoch unter der Maßgabe einerepidemiologischen Kontrolleund mit einer Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.
Zwecks Kontaktaufnahme mit den Einreisenden aus epidemiologischen Gründen werden die Staatsbürger der oben genannten Mitgliedsländer bei der Einreise in die Republik Kroatien registriert, wobei zusätzliche Daten erfasst werden (Zielort, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse).
Um Gedränge an den Grenzübergängen zu reduzieren und die Zeit der Überschreitung der Staatsgrenze zu verkürzen, die wegen der Erfassung zusätzlicher Daten etwas länger dauert als die Grenzkontrolle der vergangenen Jahre, empfehlen wir ausländischen Staatsbürgern, die in die Republik Kroatien einzureisen beabsichtigen, ihre Daten mittels der Webseite https://entercroatia.mup.hr/ im Voraus zuzustellen.
Die Webseite ist benutzerfreundlich gestaltet und vereinfacht die Dateneingabe. Sie bietet eine Eingabemaske für die Vorabregistrierung auf Kroatisch und Englisch;in den nächsten Tagenwerden weitere Sprachen dazukommen, und in den jeweiligen Sprachen werden den Reisenden auch Anleitungen zur Verfügung stehen (z. B. auf Deutsch, Slowenisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch, Polnisch usw. Dies alles wird in mehr als zehn Sprachen verfügbar sein).
Für Reisende, die ihre Daten auf diese Weise zustellen, entfällt derwegen der Erfassung der nötigen Angaben verlängerte Aufenthalt am Grenzübergang, weil der Grenzpolizei die Daten dann bereits vorliegen. Reisende, die ihre Daten auf diese Weise zustellen, erhalten eine Rückmeldung über die erfolgte Vorabregistrierung an ihre E-Mail-Adresse, zusammen mit allen erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit den Anweisungen und Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.
Reisende, die ihre Daten nicht über die angeführte Applikation im Voraus zugestellt haben, können dies bei der Einreise in die Republik Kroatien am Grenzübergang erledigen, müssen jedoch mit längeren Wartezeiten auf einer Sonderspur rechnen.
Weitere Informationen finden Sie hier.