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Wasserreduktion in Istrien - Verpflichtende Wasser-Sparmaßnahmen

Liebe Besucher Istriens,

ab Montag, den 18. Juli 2022 werden, aufgrund der ungünstigen hydrologischen Situation, auf dem Gebiet der Gespanschaft Istrien die ersten Maßnahmen der Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs eingeführt.

Klimaveränderungen beeinflussen bedeutsam unser Leben, aber unser tägliches Verhalten kann bewirken, dass deren negativen Effekte wesentlich reduziert werden. Istrien ist bereits seit mehr als einem Jahr ohne ausgiebigere Regenfälle, sodass die Trinkwasserversorgung zu einer immer größeren Herausforderung wird. 

Neben dem Aufruf an alle Einwohner und Besucher Istriens zum rationalen Wasserverbrauch, werden auch einige verpflichtende Reduktionsmaßnahmen, aufgrund der Trockenperiode in welcher wir uns befinden, eingeführt.

Das Verbot der Trinkwassernutzung in Istrien  

bezieht sich auf folgende Aktivitäten:

- Nutzung der Duschen an den Stränden

- Waschen von Fahrzeugen (PKW, LKW und öffentliche Verkehrsmittel)

- Waschen jeglicher Wasserfahrzeuge (Schiffe, Boote, Yachten und alle anderen Sport- und Freizeitobjekte, welche kein Boot sind)

- Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen (bezieht sich nicht auf die Landwirtschaft)

- Bewässerung von Sportanlagen

- Waschen von öffentlichen Flächen (Straßen und Plätzen) außer den Flächen des Marktplatzes und des Fischmarkts.

Aufruf zur Wassereinsparung

Wir rufen Sie dazu auf, wo auch immer dies Ihnen möglich ist, zu versuchen den Wasserverbrauch zu vermindern, damit wir mit gemeinsamen Kräften leichter die Verbesserung der hydrologischen Situation auf unserer Halbinsel erwarten können.

Der Aufruf zur Einsparung und bestimmte Einschränkungen sind Maßnahmen, welche präventiv vorgenommen werden, damit eine ständige und sichere Versorgung mit Trinkwasser in der bevorstehenden Zeit gesichert wird. Auf diese Weise können wir mögliche Probleme mit der Wasserversorgung, verursacht durch höhere Gewalt, und die Einführung von eventuellen zusätzlichen Maßnahmen verhindern.

Wir danken Ihnen für das Verständnis und die Zusammenarbeit, mit der Hoffnung, dass Sie auch weiterhin ungestört Ihren Urlaub und die unterhaltsamen Tage, welche Ihnen noch bevorstehen, genießen können!

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Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19

Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19 beim Gast im Unterkunftsobjekt

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Nachrichten

Alles Wissenswerte über die gegenwärtige Covid-19 Situation in Istrien

Kann in diesem Sommer Unterkunft in Istrien reserviert werden?

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Einreise in die Republik Kroatien

(Temporary ban or) restriction on crossing the border of the Republic of Croatia
The Civil Protection Headquarters made a Decision on a temporary ban or restriction on crossing the border of the Republic of Croatia.

Passengers coming from green areas of the EU, given the incidence of Covid-19, do not need a PCR test and they don’t need to fulfil additional conditions for entry into the Republic of Croatia. All other passengers coming from the EU should present a negative PCR test that isn’t older than 48 hours or take a PCR test upon arrival in Croatia and be in self-isolation while waiting for the test results.

There is also exception for categories of persons who do not have to take a negative test, such as border health workers, pupils, students and interns who travel daily, provided they do not stay in Croatia or outside Croatia for more than 12 hours.

Without testing and self-isolation, entry is allowed for seafarers, workers in the transport sector and transport service providers, diplomats, staff of international organizations, persons traveling for urgent family or business reasons, journalists, passengers in transit, with the obligation to leave Croatia within 12 hours from entry and to patients traveling for necessary medical reasons.

Third-country nationals coming from areas outside the European Union, including neighbouring countries, cannot cross the border crossings of the Republic of Croatia, except in the case of a few exceptions, some of which include the possession of a negative PCR test.

Citizens of the European Union who come from non-Union areas, including neighbouring countries, can cross the border crossings of the Republic of Croatia with a negative PCR test, with the exception of health and border workers, pupils and students.

Third-country nationals coming from areas outside the European Union, including neighbouring countries, cannot cross the border crossings of the Republic of Croatia, except in the case of a few exceptions, some of which include the possession of a negative PCR test.

Citizens of the European Union who come from non-Union areas, including neighbouring countries, can cross the border crossings of the Republic of Croatia with a negative PCR test, with the exception of health and border workers, pupils and students.

Mehr Informationen: https://www.istra.hr/de/business-information/tvb/covid19/einreise-in-die-republik-kroatien

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Neue Bedingungen für den Grenzübertritt in die Republik Kroatien

Mit dem Beschluss der Zivilschutzzentrale der Republik Kroatien über die Ergänzung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatienwurde wie folgt beschlossen.

Es wurden die Mitgliedsländer der Europäischen Union festgelegt (Tschechische Republik, Ungarn, Republik Österreich, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Polen, Republik Slowenien, Bundesrepublik Deutschland und Slowakische Republik), deren Staatsbürger wegen der zufriedenstellenden epidemiologischen Lage bei der Einreise in die Republik Kroatien keinen besonderen Einreisegrund nachweisen müssen (geschäftlich, wirtschaftlich, touristisch usw.), sondern unter den gleichen Bedingungen einreisen können wie vor dem Ausbruch von COVID-19, jedoch unter der Maßgabe einerepidemiologischen Kontrolleund mit einer Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

Zwecks Kontaktaufnahme mit den Einreisenden aus epidemiologischen Gründen werden die Staatsbürger der oben genannten Mitgliedsländer bei der Einreise in die Republik Kroatien registriert, wobei zusätzliche Daten erfasst werden (Zielort, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse).

Um Gedränge an den Grenzübergängen zu reduzieren und die Zeit der Überschreitung der Staatsgrenze zu verkürzen, die wegen der Erfassung zusätzlicher Daten etwas länger dauert als die Grenzkontrolle der vergangenen Jahre, empfehlen wir ausländischen Staatsbürgern, die in die Republik Kroatien einzureisen beabsichtigen, ihre Daten mittels der Webseite https://entercroatia.mup.hr/ im Voraus zuzustellen.

Die Webseite ist benutzerfreundlich gestaltet und vereinfacht die Dateneingabe. Sie bietet eine Eingabemaske für die Vorabregistrierung auf Kroatisch und Englisch;in den nächsten Tagenwerden weitere Sprachen dazukommen, und in den jeweiligen Sprachen werden den Reisenden auch Anleitungen zur Verfügung stehen (z. B. auf Deutsch, Slowenisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch, Polnisch usw. Dies alles wird in mehr als zehn Sprachen verfügbar sein).

Für Reisende, die ihre Daten auf diese Weise zustellen, entfällt derwegen der Erfassung der nötigen Angaben verlängerte Aufenthalt am Grenzübergang, weil der Grenzpolizei die Daten dann bereits vorliegen.  Reisende, die ihre Daten auf diese Weise zustellen, erhalten eine Rückmeldung über die erfolgte Vorabregistrierung an ihre E-Mail-Adresse, zusammen mit allen erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit den Anweisungen und Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

Reisende, die ihre Daten nicht über die angeführte Applikation im Voraus zugestellt haben, können dies bei der Einreise in die Republik Kroatien am Grenzübergang erledigen, müssen jedoch mit längeren Wartezeiten auf einer Sonderspur rechnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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VAT: HR55911265013

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